Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (z. B. personalisierte Geschenke, individuell bedruckte Tassen, Maßkleidung).

